Beteiligungsmöglichkeit am Windpark Steinheim
Alle zeichnungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Steinheim inklusive der Stadtbezirke Bergheim, Eichholz, Grevenhagen, Hagedorn, Ottenhausen, Rolfzen, Sandebeck und Vinsebeck erhalten vom 09.01. – 10.02.2023 die Möglichkeit durch ein qualifiziertes Nachrangdarlehen mit attraktiven Konditionen finanziell von den Windkraftanlagen im Steinheimer Becken zu profitieren. Zeichnungsberechtigt sind alle voll geschäftsfähigen Bürgerinnen und Bürger mit Erst- oder Zweitwohnsitz in der Standortgemeinde.
Bürgerbeteiligung Windpark Steinheim
Technische Daten Windpark Steinheim
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Hinweis gemäß §12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.