Beteiligungsmöglichkeit am Windpark Steinheim

    Alle zeichnungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Steinheim inklusive der Stadtbezirke Bergheim, Eichholz, Grevenhagen, Hagedorn, Ottenhausen, Rolfzen, Sandebeck und Vinsebeck erhalten vom 09.01. – 10.02.2023 die Möglichkeit durch ein qualifiziertes Nachrangdarlehen mit attraktiven Konditionen finanziell von den Windkraftanlagen im Steinheimer Becken zu profitieren. Zeichnungsberechtigt sind alle voll geschäftsfähigen Bürgerinnen und Bürger mit Erst- oder Zweitwohnsitz in der Standortgemeinde.

    Bürgerbeteiligung Windpark Steinheim

    3,0 %
    Zins pro Jahr
    7 Jahre
    Laufzeit
    500 €
    Mindestbeteiligung
    650.000 €
    Emissionsvolumen

    Technische Daten Windpark Steinheim

    5
    Windenergieanlagen
    21 MW
    Installierte Nennleistung
    Vestas V150-4.2 MW
    Anlagentyp
     
     
    52.500 MWh
    Energieertrag pro Jahr
    32.800 t pro Jahr
    CO2-Einsparpotential
    Dezember 2022
    Inbetriebnahme

    Downloads

    31.03.2022 | Rechtliche Dokumente
    (143 KB)
     

    Hinweis gemäß §12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz

    Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.