Beteiligungsmöglichkeit am Windpark Steinheim

Alle zeichnungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Steinheim inklusive der Stadtbezirke Bergheim, Eichholz, Grevenhagen, Hagedorn, Ottenhausen, Rolfzen, Sandebeck und Vinsebeck erhalten vom 09.01. – 10.02.2023 die Möglichkeit durch ein qualifiziertes Nachrangdarlehen mit attraktiven Konditionen finanziell von den Windkraftanlagen im Steinheimer Becken zu profitieren. Zeichnungsberechtigt sind alle voll geschäftsfähigen Bürgerinnen und Bürger mit Erst- oder Zweitwohnsitz in der Standortgemeinde.

Bürgerbeteiligung Windpark Steinheim

3,0 %
Zins pro Jahr
7 Jahre
Laufzeit
500 €
Mindestbeteiligung
650.000 €
Emissionsvolumen

Technische Daten Windpark Steinheim

5
Windenergieanlagen
21 MW
Installierte Nennleistung
Vestas V150-4.2 MW
Anlagentyp
 
 
52.500 MWh
Energieertrag pro Jahr
32.800 t pro Jahr
CO2-Einsparpotential
Dezember 2022
Inbetriebnahme

Downloads

31.03.2022 | Rechtliche Dokumente
(143 KB)
 

Hinweis gemäß §12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.