Allgemeine Fragen und Antworten
Kommunikation online per E-Mail – warum erhalte ich keine E-Mails?
Sie werden bei der Interessensbekundung, Registrierung und bei der Zeichnung durch E-Mail-Nachrichten unterstützt und durch das System geführt. Sollten Sie keine E-Mails von uns erhalten, werden diese möglicherweise durch Ihren Spamfilter aussortiert. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.
Warum ist die Angabe meiner E-Mail-Adresse wichtig?
Die Angabe der E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Beteiligung auf kostengünstigem Weg zu ermöglichen. Diese Kosteneinsparung kommt dem Projekt und damit Ihnen zu Gute. Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Zwecke der Informationsweitergabe und nicht zum Versenden von Werbung genutzt.
Wie kann ich meine Meldeanschrift / meinen Zweitwohnsitz hinterlegen?
Die PLZ-Begrenzung wird auf Basis der angegebenen Privatadresse überprüft. Sollten Sie aufgrund Ihrer Meldeanschrift / Ihrem Zweitwohnsitz zeichnungsberechtigt sein, geben Sie zunächst Ihre Privatadresse an und setzen im Anschluss ein Häkchen bei Anschrift Zweitwohnsitz-Gewerbe. Hier tragen Sie nun Ihre zeichnungsberechtigte Meldeanschrift / Zweitwohnsitze ein.
Fragen & Antworten zur Schwarmfinanzierung
Wer kann ein Nachrangdarlehen mit Nutzung Schwarmfinanzierungsausnahme gewähren?
Natürliche Personen sowie juristische Personen kommen als Darlehensgeber in Betracht. Juristische Personen müssen von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vertreten werden.
Ist das Investitionsvolumen begrenzt und was passiert bei einer Überzeichnung?
Das jeweilige Investitionsvolumen entnehmen Sie bitte der einzelnen Projektseite. Bei Überzeichnung behält sich der jeweilige Darlehensnehmer vor, die überschüssigen Zeichnungsanträge abzulehnen.
Was muss ich beim Ausfüllen des Darlehensvertrages beachten?
Folgen Sie bitte den Anweisungen auf Ihrem Bildschirm. Mit der Registrierung geben Sie die notwendigen Daten für die Vertragserstellung an.
Ab wann und in welcher Höhe kann ich dem Darlehensnehmer ein qualifiziertes Nachrangdarlehen gewähren?
Die Details des Darlehensvertrags entnehmen Sie bitte der Seite des jeweiligen Beteiligungsprojekts. Hier finden Sie ausführliche Informationen.
Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Darlehensnehmerin mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere oder mein Interesse bekunde?
Nein. Die Darlehensnehmerin ist zwar bestrebt, mit möglichst vielen Personen einen Vertrag abzuschließen. Erfahrungsgemäß sind jedoch derartige Bürgerbeteiligungsmodelle binnen kurzer Zeit vergriffen. Nicht jeder, der sich beteiligen möchte, kann garantiert auch einen Beteiligungsbetrag zugewiesen bekommen. Je früher Sie sich aber registrieren und den Darlehensvertrag vollständig und unterzeichnet zurücksenden, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie einen Vertrag mit der Darlehensnehmerin abschließen und von der attraktiven Verzinsung profitieren können. Die Zuteilung erfolgt nach dem Windhundprinzip.
Bei unseren Beteiligungsprojekten sind vorrangig Bürger aus bestimmten Regionen zur Zeichnung berechtigt (z.B. abhängig vom Wohnort). Genauere Angaben finden Sie auf der jeweiligen Projektseite.
Wie zahle ich den Darlehensbetrag ein?
Der Darlehensbetrag ist in einer Summe zu überweisen. Ratenzahlungen sind nicht möglich. Das Zielkonto wird Ihnen von der Darlehensnehmerin mitgeteilt.
Was passiert, wenn ich zu wenig oder zu viel einzahle?
Sofern nicht vor Ende der Einzahlungsfrist der vereinbarte Betrag eingezahlt wird, erlischt die Reservierung und der Darlehensnehmer behält sich vor, vom Darlehensvertrag zurückzutreten. Sollte ein Betrag größer als der im Darlehensvertrag angegebene Betrag überwiesen worden sein, so überweist der Darlehensnehmer den überschüssigen Betrag an das Auftraggeberkonto der Überweisung zurück.
Wie erfolgt die Rückzahlung meines Darlehens?
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt nach Ablauf der Vertragslaufzeit gemäß dem Darlehensvertrag auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Dieses finden Sie in Ihrem Online-Zugang unter persönlichen Daten. Eine Änderung der Bankverbindung ist bis zehn Tage vor Fälligkeit des Darlehens möglich.
Bestehen Risiken bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen?
Die Darlehensgeberin geht bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen ein finanzielles Risiko ein:
Denn die Geltendmachung des Anspruchs des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehensbetrags und Auszahlung der Zinsen ist unter Umständen ausgeschlossen. Wegen des Nachrangs kann ein Totalverlust des Darlehensbetrages eintreten.
Eine über den Darlehensbetrag hinausgehende Haftung (Nachschusspflicht) besteht nicht.
Im Übrigen wird auf die Erläuterungen zu den Risiken im VIB verwiesen.
Welche Pflichten bestehen für den Darlehensgeber?
Als Darlehensgeber sind Sie verpflichtet, nach Vertragsabschluss den Darlehensbetrag fristgerecht einzuzahlen. Während der Laufzeit des Vertrags haben Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten, zum Beispiel Änderungen der Anschrift oder der Kontoverbindung unverzüglich in das Online-Darlehensverwaltungsportal einzugeben.
Namensänderungen müssen schriftlich inkl. eines Nachweises mitgeteilt werden und werden dann vom Plattformbetreiber im Online-Zugang geändert.
Habe ich als Darlehensgeberin Mitbestimmungsrechte?
Nein. Die qualifizierten Nachrangdarlehen gewähren keine Mitgliedschaftsrechte. Insbesondere gewähren sie keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung der Darlehensnehmerin.
Was ist ein Nachrangdarlehen mit Nutzung Schwarmfinanzierungsausnahme?
Bei einem Nachrangdarlehen mit Nutzung Schwarmfinanzierungsausnahme haben die Darlehensgeber und Darlehensnehmer grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen.
Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Zahlung des vertraglich festgelegten Darlehensbetrags und der Darlehensnehmer schuldet die Zahlung der festgelegten Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens bei Fälligkeit.
Bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen ist jedoch der Anspruch des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehens und auf Zahlung der Zinsen qualifiziert nachrangig. Das hat zur Folge, dass er seinen Anspruch auf Rückzahlung des Darlehensbetrags und auf Zahlung der Zinsen gegenüber dem Darlehensnehmer nicht geltend machen kann, wenn dadurch ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Darlehensnehmers herbeigeführt oder drohen würde.
Die Ansprüche aus einem qualifizierten Nachrangdarlehen treten stets hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gläubiger zurück.
Werden Sicherheiten gegeben?
Nein. Die Darlehensnehmerin stellt keine Sicherheiten für das qualifizierte Nachrangdarlehen zur Verfügung.
Was gibt es von steuerlicher Seite zu beachten?
Durch die Zinsen werden Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, sofern Sie als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Ihren Nachrangdarlehensvertrag im Privatvermögen halten. Seit dem 01.01.2023 hat sich die steuerliche Behandlung von Nachrangdarlehen geändert. Als Emittentin sind wir nun dazu verpflichtet, bei der Zinszahlung direkt die Kapitalertragssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer abzuführen (§43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8a EStG).
Im Übrigen hängt die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte eine steuerliche Beratung eingeschaltet werden.
Kann ich meinen Darlehensvertrag widerrufen?
Ihnen stehen gesetzliche Widerrufsrechte zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) widerrufen. Einzelheiten zu den Widerrufsrechten finden Sie insbesondere in den Fernabsatz-Verbraucherinformationen.
Kann ich den Darlehensvertrag kündigen oder auf dritte Personen übertragen?
Der Vertrag kann vor Ablauf der Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden und nicht auf Dritte übertragen werden. Genauere Angaben zu Laufzeit und Kündigungsfristen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Informationsunterlage des einzelnen Beteiligungsprojekts.
Wie erfolgen die Zinszahlungen?
Die Zinsen werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter "Mein Konto" - "Persönliche Daten" auf der Beteiligungsplattform angegeben haben.
Kann ich einen Freistellungsauftrag einreichen?
Nein, die Emittentin nimmt keine Freistellungsaufträge entgegen.
Was passiert im Todesfall?
Verstirbt eine Darlehensgeberin während der Laufzeit des Vertrages, gehen die Ansprüche aus dem Vertrag auf die Erben oder je nach testamentarischer Verfügung auf die Vermächtnisnehmerin über. Bei Übertragung im Wege der Erbfolge ist der Erbgang vom Erben durch einen Erbschein im Original nachzuweisen. Die Übertragung der Nachrangdarlehen ist der Darlehensnehmerin unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach wirksamer Übertragung, von der bisherigen Darlehensgeberin unter Nennung der Stammdaten der neuen Darlehensgeberin mitzuteilen. Sollte die Darlehensnehmerin im Zeitraum zwischen wirksamer Übertragung und Unterrichtung Zins- und/ oder Rückzahlungen an die übertragende Darlehensgeberin geleistet haben, so gelten die Zins- und/ oder Rückzahlungsansprüche als mit schuldrechtlicher Wirkung erfüllt. Der übernehmenden Darlehensgeberin stehen keine weiteren Ansprüche gegen die Darlehensnehmerin zu.
Kann ich selbstständig Änderungen im Darlehensvertrag vornehmen?
Bitte nehmen Sie keine Änderungen im ausgedruckten Vertrag vor. Handschriftlich ergänzte bzw. veränderte Verträge werden zurückgewiesen.
Kann ich den bereits eingetragenen Darlehensbetrag ändern?
Grundsätzlich ist eine nachträgliche Änderung des Darlehensbetrags nicht möglich. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.
Kann der von mir angegebene Darlehensbetrag von dem Darlehensnehmer geändert werden?
Nein, der Darlehensnehmer kann den von Ihnen angegebenen Darlehensbetrag nicht von sich aus ändern.
Bei Finanzgeschäften erhält häufig jede Partei einen Originalvertrag. Warum sieht die Online-Plattform nur EIN unterschriebenes Original vor?
Ein Vertrag kommt nach § 145 ff. BGB durch Angebot und Annahme zustande. Der von Ihnen unterschriebene Vertrag gilt als Ihr Angebot an uns. Durch unsere Gegenzeichnung nehmen wir dieses Angebot an und durch das Einstellen in den geschützten Kundenbereich sowie E-Mail-Benachrichtigung lassen wir Ihnen die Vertragsannahme zugehen. Damit ist der Vertrag wirksam geschlossen und für beide Seiten bindend.
Ein zweites Original hat also keine Auswirkungen auf die Rechtswirksamkeit, sondern dient nur zur Dokumentation. Sie können das von uns in Ihren geschützten Onlinebereich eingestellte Dokument einsehen und herunterladen bzw. drucken.
Fragen & Antworten zu Wind- und Solarenergie
Was ist bei Windenergieanlagen zu beachten?
Die EnBW treibt den Ausbau der Windkraft weiter voran und hat kann durch jahrelanger Planung und Bau auf große Erfahrungswerte zurückgreifen. Ausführliche Informationen und weitere FAQs zum Thema Wind Onshore wie z.B. Informationen zu Technik, Auswirkungen der Windenergieanlagen etc. finden Sie unter https://www.enbw.com/erneuerbare-energien/windenergie/unsere-windparks-an-land/
Was ist bei Solarparks zu beachten?
Seit 2008 baut und betreibt die EnBW deutschlandweit Solarparks und kann auf große Erfahrungswerte zurückgreifen. Umfangreiche Informationen im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau von Solarenergieanlegen finden Sie unter https://www.enbw.com/erneuerbare-energien/solarenergie/
Wie stellt EnBW den Schutz von Mensch und Umwelt sicher?
Der Schutz von Mensch und Umwelt im Umfeld der Windenergie- oder Solarparks ist für die EnBW ein wichtiger Bestandteil bei Planung und Bau von neuen Anlagen. Hier wird ein großer Aufwand betrieben um diesem Punkt gerecht zu werden. Weitere Detailinformationen finden Sie unter https://www.enbw.com/erneuerbare-energien/windenergie/schutz-von-mensch-und-umwelt/