Attraktive Beteiligungsmöglichkeit
Alle zeichnungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Langenenslingen (PLZ 88515) erhalten ab dem 08. Juni 2026 die Möglichkeit, durch ein qualifiziertes Nachrangdarlehen mit attraktiven Konditionen finanziell vom Solarpark zu profitieren. Zeichnungsberechtigt sind alle voll geschäftsfähigen Bürgerinnen und Bürger mit Erst- oder Zweitwohnsitz in der genannten Gemeinde. Eine Zeichnung ist solange möglich, bis das maximale Emissionsvolumen erreicht ist, längstens bis zum 03. Juli 2026.
Bürgerbeteiligung Solarpark Langenenslingen
Technische Daten
Hinweis gemäß §12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
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